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KD Immobilien Service GmbH
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AGB

Vorbemerkung

Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der KD Immobilien Service GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen, dessen Bestandteil diese AGB sind und hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

1. Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Angebote, Informationen, Unterlagen und Objektnachweise sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der KD Immobilien Service GmbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Kaufvertrag/Mietvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

2. Vertragsabschluss und Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch der KD Immobilien Service GmbH entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag / Mietvertrag) durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist.

Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die KD Immobilien Service GmbH zu zahlen. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision, soweit in dem jeweiligen Exposé / Angebot nicht ein anderer Provisionssatz genannt ist.

3. Doppeltätigkeit

Die KD Immobilien Service GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Rückfragenklausel

Im Verhältnis zu dem Eigentümer / Verkäufer eines Objektes, das uns zur Vermakelung anvertraut wurde gilt, dass der Eigentümer / Verkäufer verpflichtet ist vor Abschluß des Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Adresse des vorgesehenen Vertragspartners bei der KD Immobilien Service GmbH rückzufragen, ob der Kontakt zum vorgesehenen Vertragspartner durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde oder zustande gekommen ist.

5. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch der KD Immobilien Service GmbH besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden.

Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder 'Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

6. Haftungsbeschränkung

Die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, etc. stammen vom Verkäufer bzw. Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben können wir daher nicht übernehmen. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Im Übrigen haftet die KD Immobilien Service GmbH, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen durch KD Immobilien Service GmbH garantierten, bestimmten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Widerrufsrecht

Ausführliche Informationen hierzu unter „Daten- und Verbraucherschutz“

8. Datenschutz

Ausführliche Informationen hierzu unter „Daten- und Verbraucherschutz“

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München.

10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.